Was kann man tun wenn die Klimaanlage des Nachbarn zu laut ist?
Klimaanlagen können an heißen Tagen ein wahrer Segen sein. Gegen schweißtreibende Hitze hilft in den meisten Fällen nur eine Klimaanlage. Wer mitten in der Stadt oder in direkter Nachbarschaft lebt, sollte allerdings einiges beachten. Klimaanlagen bringen nicht nur den kühlen Windzug mit sich, sondern machen auch jede Menge Lärm. Wenn die Klimaanlage des Nachbarn zu laut wird, kann das vom Streit in der Nachbarschaft bis hin zur Klage führen.
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Warum lärmt die Klimaanlage?
Laufende Klimaanlagen gehören an heißen Tagen in der Stadt zu einer dauerhaften Lärmquelle. Vor allem die sogenannten Splitgeräte können für einen enormen Lärmpegel sorgen. Das Außengerät weist einen Kompressor auf, der das Kühlmittel komprimiert, und die Luft ableitet. Durch diese Vorgänge ist eine relativ laute Schallleistung unumgänglich. Das Außengerät sorgt zwar für Ruhe in den eigenen vier Wänden. Die Nachbarn werden sich schon allzu bald die Haare raufen.
Handelsübliche Schallleistung bei Außengeräten:
- leise Außengeräte bringen 43 bis 49 Dezibel mit sich
- laute Außengeräte bringen bis zu 59 Dezibel mit sich
Wie viel Lärm ist zumutbar?
In Deutschland gibt es klare Gesetze und Regelungen, wenn es um Lärmbelastung geht. Grundsätzlich können folgende Grenzwerte beachtet werden:
- im urbanen Gebiet tagsüber 63 Dezibel, nachts 45 Dezibel
- im reinen Wohngebiet tagsüber 50 Dezibel, nachts 35 Dezibel
- im Kleinsiedelungen tagsüber 55 Dezibel, nachts 40 Dezibel
Wird ein Blick auf die handelsübliche Schallleistung von Außengeräten geworfen, verstoßen Nachbarn vor allem nachts gegen die gesetzliche Vorgabe. Und wer schon mal Tag und Nacht eine brummende Klimaanlage zu hören bekommt, der weiß, dass die Nerven schnell blank liegen.
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Was tun, wenn die Klimaanlage nicht mehr erträglich ist?
Die Lärmbelästigung der Klimaanlage muss nicht hingenommen und geduldet werden. In erster Linie sollte das schlichtende und klärende Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Immerhin kann auf diese Art und Weise eine beginnende Fehde schnell ad Acta gelegt werden. Wenn mehrere Gespräche nicht den gewünschten Erfolg mit sich bringen, müssen leider rechtliche Schritte in Angriff genommen werden.
Die Lärmbelästigung messen
Auf gute Nachbarschaft – dieses Motto kann nur Gültigkeit haben, wenn der private Bereich des anderen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Die laute Klimaanlage kann schnell die Gemüter trüben. Denn nachts wirkt sich die Lärmbelästigung besonders störend aus.
Doch es gibt bei Lärm stets ein Problem. Wie lässt sich dieser messen, wie kann nachgewiesen werden, dass die Klimaanlage des Nachbarn zum Gesamtlärmpegel beiträgt? Hier gilt es einen Profi ans Werk zu lassen. Laien können Lärmquellen schlecht zuordnen, können Messpunkte nicht eruieren. Für das weitere Vorgehen vor Gericht ist die mathematische Berechnung der Lärmbelastung unerlässlich.
Das bedeutet, dass der entstandene Lärm am Immisionsort gemessen werden sollte – und der liegt rund einen halben Meter vom betreffenden Fenster entfernt. Das kann schon mal ein schwieriges Unterfangen werden, sollte für einen Experten aber kein Problem darstellen.
Neben dem Lärm der Klimaanlage gesellt sich auch der Alltags- und der Straßenlärm hinzu. Deswegen kann die Lärmbelästigung der nachbarschaftlichen Klimaanlage in den meisten Fällen nur schwer zugeordnet werden. Aussagekräftige Werte lassen sich demnach vor allem dann ausmachen, wenn sich der Umgebungslärm reduziert. Und das ist vor allem nachts der Fall, wenn alle schlafen.
Unterlassung fordern
Werden bestimmte Grenzwerte tagein, tagaus und vor allem auch nachts überschritten, können Nachbarn die Unterlassung der Klimaanlage fordern. Der sogenannte Unterlassungsanspruch ergibt sich aus dem ABGB, und ist im Paragraf 862 verankert.
Sobald die Lärmbelästigung dauerhaft nachweisbar ist, und das Geräusch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lebens, des Eigentums und des Besitzes beiträgt, kann ein Unterlassungsspruch eingehoben werden. Nachbarn können, müssen aber den Lärm einer Klimaanlage nicht dulden.
Sobald es einen Unterlassungsspruch gibt, muss eruiert werden, ob die Lärmbelästigung aus dem Inneren des Hauses oder der Wohnung stammt, oder ob das Außengerät für den Geräuschpegel verantwortlich ist. Abhängig vom Wohnort und die dafür vorgesehenen Grenzwerte, ergeben sich Richtwerte, nach denen das Gericht urteilen wird.
Es gibt Gemeinden, die einen sogenannten TA-Wert festlegen. Wer eine Klimaanlage mit Außengerät anbringen möchte, muss vorab eine Genehmigung einholen, und darauf achten, dass die TA-Werte nicht überschritten werden.
Wichtig zu wissen
Bei lauten Klimaanlagen wird lediglich der Mittelwert des Lärmpegels über einen bestimmten Zeitraum hinweg gemessen. Grundsätzlich werden 16 Stunden für die Ermittlung der Lärmbelästigung als Beurteilungszeitraum angesetzt. Läuft das Außengerät weniger als 16 Stunden, werden meist nur in Ausnahmefällen die Grenzwerte innerhalb der Betriebszeit überschritten.
Fazit
Splitgeräte können aufgrund des Außengerätes für Unmut in der Nachbarschaft sorgen. Wer mit freundlichen Worten auf taube Ohren stößt, kann sich rechtlichen Schritten zuwenden. In Deutschland gibt es unterschiedliche Richtwerte, die in Regionen nicht überschritten werden dürfen. Um eine dauerhafte Lärmbelästigung nachweisen zu können, braucht es die Messung eines Profis. Und mit Glück kann eine Unterlassung erhoben werden.